Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gab in einer Pressemitteilung vom 13.03.2020 bekannt, das ein „100-Millionen Euro-Maßnahmenpaket“ für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt wird. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung. 

Förderkredite

Aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gehen folgende Fördermöglichkeiten hervor: 

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

  • Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
  • Liquiditätshilfen durch zinsfreie rückzahlbare Zuschüsse bis EUR 20.000 und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren (werden durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) vergeben)
  • Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis EUR 200.000. Im 1. Jahr sind diese zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

  • Sonderprogramm für Landesbürgschaften
  • Hierfür wird ein standardisiertes Verfahren erarbeitet mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 1-2 Wochen
  • Erhöhung des maximalen Rückbürgschaftsanteil
  • Der maximale Bürgschaftsbetrag zur Besicherung von Krediten Ihrer Hausbank wurde auf EUR 2,5 Mio. erhöht
  • Schnellere Bereitstellungen von Bürgschaften
  • Bürgschaften bis zu EUR 250.000 können in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet und entschieden werden 

Direkte Zuschüsse 

Über direkte nicht rückzahlbare Zuschüsse wurden von der Landesregierung nach aktuellem Stand noch keine Aussagen getroffen. 

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