Corona-News

Die Nachrichten zur Corona-Krise häufen sich. Auf diese Seite haben wir einige News und Veröffentlichung zum Thema Corona-Finanzhilfen und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zusammengestellt. 

Da die Situation sich ständig verändert, werden auch die Corona-News regelmäßig angepasst, sodass Sie jederzeit aktuell informiert sind.


Förderbank KfW erlaubt Kombination von Corona-Hilfskrediten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Corona-Hilfsprogramme angepasst und erlaubt ab sofort auch die Kombination von Corona-Nothilfen.

Bisher galt: Wer bis zum 31.12.2020 eine Zusage für einen KfW-Unternehmerkredit, KfW-Gründerkredit – Universell oder eine Direktbeteiligung aus den Corona-Sonderprogrammen erhalten hat, konnte danach keinen KfW-Schnellkredit zur weiteren Liquiditätssicherung im Unternehmen beantragen. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.

Unternehmen, die im vergangenen Jahr einen Corona-Hilfskredit der KfW erhalten haben, können nun mit dem Schnellkredit ihre Betriebsmittel aufstocken.

Was können Unternehmen mit dem KfW-Schnellkredit finanzieren?

Unternehmer können mit dem KfW-Schnellkredit Anschaffungen wie Investitionen aber auch laufende Kosten wie Betriebsmittel finanzieren. Das Kreditrisiko der durchleitenden Bank wird dabei durch eine Garantie des Bundes zu 100% abgesichert.

    • Bis zu 800.000 Euro
    • 3,00 % Sollzinssatz p.a. fest über die Laufzeit (Stand 17.02.2021)
    • Laufzeit bis zu 10 Jahre
    • Bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
    • Keine dinglichen Sicherheiten
    • Auch für Solo-Selbstständige
    • vereinfachte Kreditprüfung für schnelle Entscheidung
    • Die KfW trägt 100 % des Kreditausfallrisikos der durchleitenden Bank


Zugang zum KfW-Schnellkredit

Corona-Hilfskredite der KfW werden nicht direkt bei der Förderbank beantragt, sondern müssen immer über eine Geschäftsbank angefragt werden. Online-Plattformen können für die Anfrage von Corona-Hilfskrediten eine sinnvolle Option sein, um schneller eine Zusage für den KfW-Schnellkredit zu erhalten. An solche Plattformen sind viele Banken und andere Finanzanbieter angeschlossen. Damit wird die Suche nach einem Bankpartner für einen Unternehmenskredit deutlich erleichtert und beschleunigt.

Beschränkung der Kombination der Förderprogramme

Die Kombination bereits erhaltener KfW-Corona-Notkredite mit dem KfW-Schnellkredit ist nun möglich. Jedoch wird der bereits erhaltene KfW-Kredit auf den sonst üblichen maximalen Kredithöchstbetrag des KfW-Schnellkredites angerechnet: „Bei einer Kombination des KfW-Schnellkredits 2020 mit Krediten aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 kann maximal die Differenz zwischen dem jeweils maßgeblichen Kredithöchstbetrag im KfW-Schnellkredit 2020 und der Summe der im Jahr 2020 erhaltenen Kreditzusagen aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) beantragt werden.“ So beschreibt es die KfW in der Ankündigung.

Was heißt das?

Hat ein Unternehmen mit beispielsweise derzeit 12 Mitarbeitern im Jahr 2020 einen KfW-Unternehmerkredit (Programm Nr. 047) von 200.000 Euro erhalten und befindet sich noch in der tilgungsfreien Zeit (z.B. 2 Jahre), dann kann es im Jahr 2021 einen KfW-Schnellkredit von maximal 300.000 Euro beantragen. Die Summe beider KfW-Notkredite liegt dann bei 500.000 Euro – dem Maximalbetrag im KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können bis zu 800.000 Euro aus dem KfW-Schnellkredit beantragen, wobei etwaige Corona-Kleinbeihilfen von diesem Betrag ggfs. zuvor in Abzug zu bringen sind.

(Berlin, 15. Juni 2021, Karl-Heinz Stiegemann)

Alternativen zur Hausbank: Heute wichtiger denn je!

Dem amerikanischen Automobilpionieren Henry Ford wird das Zitat

„Sie wollen einen Kredit? Zeigen Sie uns, dass Sie ihn nicht benötigen, und Sie bekommen ihn.“

zugeschrieben. Das Zitat stammt aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts und gilt heute mehr denn je. Das Hausbankprinzip und der Kredit dominierten die Beziehungen zwischen Darlehensgeber und -nehmer im Wirtschaftswunder, doch diese Zeiten sind vorbei. Heute gibt es eine wachsende Zahl an Alternativen zum klassischen Kredit – passend zu den jeweiligen Bedürfnissen der Unternehmen.

Karl-Heinz Stiegemann, Geschäftsführer des IFM nennt mehrere Gründe, warum die Bedeutung der Banken in der Unternehmensfinanzierung tendenziell abnimmt:

    1. Die Branche befindet sich in einer Konsolidierungsphase, die Bankenlandschaft ist nicht mehr so breit wie noch vor 15 Jahren.

    2. Regulatorische Vorgaben der Aufseher erschweren die langfristige Kreditvergabe der Banken, etwa die schärferen Eigenkapitalvorschriften unter dem Stichwort Basel IV.

    3. Die Unternehmen haben vor der Coronakrise ihre Kapitalpolster gestärkt – Reserven, die durch die Pandemie aber angegriffen sind.

Alternativen zum Kredit

Für Stiegemann gibt es zwei Hauptgründe, warum das Angebot an alternativen Finanzierungen zunimmt. Das ist einmal das historisch tiefe Zinsumfeld. Das IFM beobachtet vermehrt, dass im Bereich von „klassischen“ Anlagen wie etwa Rentenpapieren eine Art Anlagenotstand herrscht. „Daher fokussieren sich Investoren vermehrt auf ‚alternative Anlagen‘ wie Private Debt, Private Equity, Venture Capital und Venture Debt.“ In diesem Zusammenhang schauten sich Private-Equity-Firmen, die das Geld der Anleger investieren müssten, vermehrt auch kleinere Firmen und Familienunternehmen an.

Wo Private Equity – also privates Beteiligungskapital für Übernahmen und Minderheitspositionen – früher unter EUR 20 Mio. in der Regel nicht aktiv wurde, sehe man heute vermehrt auch Investments im Bereich zwischen EUR 5 – 15 Mio.

Zweitens sei die Entwicklung sicher auch teilweise von der Finanzindustrie getrieben, welche die klassischen Finanzierungen anbietet. „Nach der Finanzkrise 2008/2009 wurde besonders in Europa der Ruf nach viel sichereren Banken und Finanzinstituten sehr stark, weshalb diese auch ihre Geschäftsmodelle anpassen und sich aus risikoreicheren Bereichen verabschieden mussten“, so Stiegemann. In diesem Zusammenhang sei es heute als Bank zum Beispiel fast unmöglich, ein Start-up zu finanzieren, weil das zu riskant sei. „In diese Lücke springen dann die genannten Akteure“.

Klar ist aber auch, dass die Banken das Feld nicht kampflos überlassen. „Die Finanzierung über Banken ist nach wie vor eine wesentliche Finanzierungsquelle für Familienunternehmen und Mittelständler mit einem Anteil von über 60%. Hierzulande gibt es unverändert einen signifikanten Unterschied zu angelsächsisch geprägten Ländern, in denen sich auch mittelständische Unternehmen schwerpunktmäßig über den Kapitalmarkt finanzieren“, sagt Stiegemann. Gleichzeitig ist aber vielen Unternehmern in der Coronakrise klar geworden, dass sie offen bleiben müssen für neue Wege.

„Wir erwarten, dass Unternehmer, die in der Coronakrise eigenes Kapital verloren oder Bürgschaften unterzeichnet haben, zukünftig viel stärker auf eine Brandmauer zwischen Betriebs- und Privatvermögen achten“, meint Stiegemann.

Nach der Coronakrise rücke die Stärkung des Eigenkapitals in den Fokus, das bei vielen Unternehmen aufgrund der Verluste angegriffen sei. Hier gebe es mehrere Lösungsmöglichkeiten, etwa Private-Equity-Investments, Venture Capital für junge Firmen oder langfristiges Unternehmerkapital. Auch Mitarbeiterbeteiligungen müssten viel stärker zum Einsatz kommen, die steuerlichen Nachteile sollte der Gesetzgeber endlich ausräumen.

Die Coronakrise hat aber auch dazu geführt, dass die Finanzierungsangebote für verschiedene Branchen höchst unterschiedlich sein können. „Zunächst gab es einen kurzen Anstieg der geforderten Margen im Frühjahr letzten Jahres, diese sind aber sehr schnell auf das Vor-Corona-Niveau zurückgegangen“, hat das IFM beobachtet. Und die Banken seien bei neuen Engagements deutlich zurückhaltender geworden. Außerdem schauten alle Kreditgeber deutlich kritischer auf margenschwache oder konjunkturabhängige Branchen. Zukunftsträchtige Geschäftsmodelle wie zum Beispiel der Software- und IT-Markt sowie Unternehmen aus dem Gesundheitssektor könnten dagegen sehr attraktive Kreditkonditionen verhandeln – und gerade hier konkurrieren die Geldgeber um die besten Kunden.

Klar ist: „Die Finanzierungslandschaft befindet sich weiter in einem dramatischen Wandel. Es wird zukünftig viel mehr Kapitalmarktlösungen geben müssen, die den klassischen Bankkredit ergänzen“, sagt Stiegemann.

Einige Beispiele kurz zusammengefasst:

Private Debt

Private Kreditfonds gehören zu den am schnellsten wachsenden Alternativen. Sie haben in der Übernahmefinanzierung bei M&A-Transaktionen schon eine dominierende Marktposition erreicht und dringen nun in die klassische Unternehmensfinanzierung vor. Zum Teil liegen die Zinsmargen bei neuen Übernahmefinanzierungen, die durch Debt-Fonds gestellt werden, nur noch zwei Prozentpunkte über den Zinsmargen der Banken bei gleichzeitig höherer Nettoverschuldung. „Dies mag auch den Markt für Unternehmensfinanzierungen (Corporate Loans) im Sub-Investmentgrade-Bereich für Debt Funds attraktiver machen“.

Schuldscheine

Sie sind von der Rechtsform her Kredite, aber letztlich eine Mischform zwischen Krediten und Anleihen. Die Unternehmen beauftragen eine oder mehrere Banken. Die verkaufen den Schuldschein dann an eine Handvoll ausgewählter institutioneller Investoren wie andere Banken oder Versicherer weiter. Das Ganze läuft diskret ab, es gibt keine öffentlichen Prospekte und der Dokumentationsaufwand ist gering. Das ist ein Grund, weshalb auch viele Mittelständler den Schuldschein schätzen. Außerdem lassen sich Schuldscheine auch schon im Volumen von EUR 20 Mio. platzieren. 2020 hielten sich Unternehmen jedoch mit Schuldscheinplatzierungen zurück. Nach aktuellen Berechnungen finanzierten sich 100 Unternehmen über neue Schuldscheine und sammelten insgesamt EUR 19,5 Milliarden ein. Das waren 30% weniger als im Vorjahr.

Anleihen

Der Markt boomte im vergangenen Jahr. Mehr als 440 internationale Unternehmen begaben neue auf Euro lautende Anleihen im Rekordwert von EUR 500 Milliarden. Das waren noch einmal 13% mehr als im Rekordjahr 2019. Der Großteil der Unternehmen hatte eine gute Bonität. Anleihen kommen vor allem für größere mittelständische Unternehmen infrage. Unter EUR 200 Mio. sind Anleihen nach Einschätzung von Bankern nur schwer zu platzieren. Die meisten Unternehmen, die Anleihen begeben, haben ein Rating von einer der großen Agenturen. Die Zinskosten sind für Unternehmen bei Anleihen ebenso wie bei Schuldscheinen günstig. Bei Anleihen lagen die jährlichen Zinszahlungen für Unternehmen mit guter Bonität im Schnitt bei 1,125%. Unternehmen mit einer schwächeren Bonität mussten im Schnitt 3,5% zahlen. Die Bandbreite ist aber in beiden Bereichen groß.

Venture Capital

Die Wagnisfinanzierer für junge Technologieunternehmen haben den Corona-Schock überwunden. Das Geschäftsklima für Venture Capital verbessert sich zum Jahresende 2020 deutlich und hat dadurch den drastischen Einbruch vom Frühjahr des vergangenen Jahres gänzlich wettgemacht. Das geht aus dem neusten Investorenbarometer der Förderbank KfW hervor. Für Jungunternehmer bedeutet das: Es gibt weiterhin Eigenkapital für Start-ups und junge Technologieunternehmen. Allerdings sind zunehmend B2B-Geschäftsmodelle gefragt: „Im 4. Quartal 2020 haben sich die Finanzierungsrunden wieder auf Vorkrisenniveau bewegt.

Private Equity

Das Angebot der Beteiligungshäuser ist mittlerweile sehr breit und deckt jede Unternehmenssituation ab. In frühen Phasen stellen die Fonds Wachstumskapital für Mittelständler bereit, und es gibt heute auch sehr lang laufende Beteiligungen über zehn Jahre hinaus. Die Private-Equity-Manager machen Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen. Zuletzt hatten die gut 300 Beteiligungsgesellschaften mehr als 1100 Unternehmen in Deutschland jährlich finanziert, die Zahl der Beschäftigten in den Portfoliounternehmen der Finanzinvestoren beträgt geschätzt 1,1 Millionen.

Digitale Plattformen

Bei den Kreditmarktplätzen im Internet kann man nicht von einem Hype sprechen – es gibt eine Handvoll, die zusammengenommen EUR 500 Mio. im Jahr stemmen können. Die Wachstumsraten waren im Pandemiejahr 2020 eher niedrig, weil die Unternehmen stark auf KfW-Kredite zurückgegriffen haben. Aber: Die Unternehmenschefs der kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind jetzt digitaler unterwegs, trauen sich in Zoom-Konferenzen und die Bereitschaft, sich den neuen, digitalen Kanälen anzuvertrauen, steigt.

Crowdfunding

Vor allem ökologisch ausgerichtete Familienunternehmen nutzen zunehmend diese Finanzierungsform. Denn viele ihrer Kunden würden gern in diese Firmen investieren, da sie aber oft familiengeführt sind, können Sie sich nicht über Aktien an ihnen beteiligen. Der Aufwand für ein Crowdfunding-Projekt ist aber wegen der Betreuung einiger Hundert Investoren nicht unerheblich und sollte nicht unterschätzt werden.

Altmaier: „Erweiterter Beihilferahmen ist sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte“

– EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen –

Die Europäische Kommission hat heute ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substanziell erhöht. Dafür hatte sich die Bundesregierung bereits seit Längerem intensiv gegenüber der Europäischen Kommission eingesetzt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte. Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Unsere Unternehmen brauchen daher weiterhin unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:

Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro)

Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro)

Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30.09.2021)

Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossene.n Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert. (08.03.2021, Karl-Heinz Stiegemann)

Am 03. Juni 2020 hat sich die Regierung auf ein Eckpunktepapier zum neuen Konjukturpaket geeinigt.
Das Papier umfasst 57 Punkte und soll Beschäftigte, Familien und Unternehmen unterstützen sowie die Modernisierung des Landes vorantreiben.

Die konkreten Maßnahmen lassen sich in 3 Kategorien einteilen:

  1. Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren
  2. Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern
  3. In die Modernisierung des Landes Investieren


Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aus diesen drei Kategorien für Sie aufgestellt.

  1. Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren
    • Senkung der Mehrwertsteuer auf 16% / 5% von 19% / 5% im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
    • Einführung einer „Sozialgarantie 2021“, wodurch die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40% gedeckelt werden.
    • Ein Programm für Überbrückungshilfen soll kleine und mittelständische Unternehmen mit hohen Corona-Umsatzausfällen helfen.
      Hierfür werden EUR 25 Mrd. bereitgestellt.


2. Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern

    • Unternehmen wird es ermöglicht für 2020 / 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter zu nutzen
    • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal EUR 5 Mio. (bzw. EUR 10 Mio. bei Zusammenveranlagung) erweitert.
    • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Das verschafft Unternehmen zusätzliche Liquidität.


3. In die Modernisierung des Landes investieren

    • Zukunftsinvestitionen von Herstellern und Zulieferern in der Automobilindustrie werden mit einem Bonus-Programm in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarden Euro gefördert.
    • Der Bund leistet einen Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage, sodass diese 2021 bei 6,5 ct/kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird.
    • Der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik wird abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windenergie wird angehoben.
    • Zum Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025 soll die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft mit 5 Milliarden Euro ausgestattet werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier rechnet nach heutigen Veröffentlichungen mit einem Bedarf von bis zu 12 Milliarden Schutzmasken pro Jahr.

Deutschland braucht Milliarden Atemschutzmasken, schätzt Peter Altmaier. Und auch deutsche Unternehmen sollen sie produzieren. Der Wirtschaftsminister will einen Investitionszuschuss zahlen.

Im Kampf gegen das Coronavirus will sich die Bundesregierung mit Atemschutzmasken rüsten. Aktuell rechnet die Politik damit, dass Milliarden Masken im Land benötigt werden. „Wenn wir allen Menschen in Deutschland das Arbeiten, Einkaufen und Busfahren mit Mundschutz ermöglichen möchten, brauchen wir zwischen acht und zwölf Milliarden Masken pro Jahr“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Man hätte viel erreicht, wenn ein beträchtlicher Teil davon in Deutschland produziert würde.

Ein entsprechender Produktionsstab ist in seinem Ministerium angesiedelt, von der Milliardenproduktion ist man allerdings noch weit entfernt. „Unser Ziel ist es, dass wir schon in der zweiten Sommerhälfte Millionen OP-Masken und Mundschutze in Deutschland produzieren können“, so Altmaier. Man könne den Unternehmen zwar nicht vorschreiben, was oder wie viel sie zu produzieren hätten.

„Wir werden die Industrieproduktion aber mit Investitionszuschüssen und Abnahmegarantien mit in Gang bringen.“

Die Bundesregierung hat sich am 15.04.20 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer geeinigt, dass es in Deutschland vorerst keine bundesweite Mundschutz-Pflicht geben wird.

Bund und Länder schließen eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz vorläufig aus – weil nicht genügend Masken vorhanden sind. Es wird massiv daran gearbeitet, wenigstens Kliniken, Ärzte, Heime, Polizisten, Sanitäter mit genügend Masken auszustatten.

Medizinischem Personal, das direkten Umgang mit Verdachtsfällen und Corona-Patienten hat, bieten simple Masken keinen ausreichenden Schutz. Hier rät das RKI zu Masken mit den Schutzstufen FFP-2 oder FFP-3.

Benötigt werden pro Woche 4,7 Millionen OP-Masken und 2,4 Millionen virendichte Atemmasken z.B. für Klinikpersonal.

Für die Bevölkerung wird dringend empfohlen in Bussen und Bahnen, in Läden oder Supermärkten selbstgemachte oder gekaufte Stoffmasken oder Schals („Alltagsmasken“) zu tragen, die beim Husten oder Niesen Umstehende vor Ansteckung schützen.

Sachsen führt Masken-Pflicht ein

„Alltagsmasken“ müssen in Sachsen ab dem 20.04.20 verpflichtend im Nahverkehr und auch in Einkaufsläden getragen werden. Auch ein Schal oder Tuch würde ausreichen – wichtig sei nur, dass Mund und Nase bedeckt sind, um sich und seine Mitmenschen zu schützen.

Wie kann die „Alltagsmaske“ schützen?

„Das Tragen von Masken könnte auch eine Signalwirkung haben und dafür sorgen, dass Menschen mehr Distanz zueinander hielten“, so das Robert Koch-Institut (RKI). Die Empfehlung von Bund und Ländern sei „eine gute Maßnahme“.

Ein Mund-Nasen-Schutz verringert die Infektionsgefahr für andere Menschen, weil das Material vor Mund und Nase im gewissen Umfang Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten auffängt.

Der Stoff müsse Mund und Nase bedecken. Beim An- und Ausziehen sei darauf zu achten, dass das Sekret nicht über die Hände verteilt werde.

„Eine selbst hergestellte Maske könne problemlos öfter getragen werden“, so das RKI. Um sie zu reinigen, reiche es aus, die Maske bei 60 Grad zu waschen oder sie zu bügeln. Nach Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sollte der Stoff möglichst eng gewebt sein.

Vor einer Ansteckung des Trägers mit dem Virus schützen die einfachen Masken aber nicht.

Das Einhalten von Hygiene-Standards oder Abstandsregeln ersetzt eine Maske nach Meinung der Experten jedoch keinesfalls.

Das RKI weist zudem darauf hin, dass medizinische Atemschutzmasken dem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorbehalten bleiben müssten.

Fehlende Schutzausrüstung und besonders fehlende Masken sind aktuell immer noch eines der drängendsten Probleme in vielen Kliniken. Das Tragen einer Maske im öffentlichen Leben könnte dazu beitragen, die Ausbreitung von Covid-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen.

In den vergangenen drei Wochen sind laut Bundesgesundheitsministerium über den Bund rund 77 Millionen Schutzmasken beschafft und verteilt worden.

 

Berlin, 19.04.2020
Karl-Heinz Stiegemann

Von Mittwoch an können Mittelständler den Schnellkredit der staatlichen Förderbank beantragen. Das Bundesfinanzministerium spricht von einer „ausgewogenen Lösung“.

Kleine und mittelgroße Unternehmen können vom 15. April 2020 an den Schnellkredit der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Berechtigte Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern erhalten so über ihre Hausbanken Darlehen, für die der Staat vollständig haftet. Das kündigte die KfW per Newsletter an. Zuvor hatte die EU-Kommission das Konzept der Bundesregierung bewilligt.

Damit die Unternehmen schnell an die Mittel kommen, verzichtet die KfW auf eine Risikoprüfung und verlangt von Hausbanken lediglich eine Know-your-customer-Prüfung: Darin wird die Identität des Antragstellers festgestellt sowie sichergestellt, dass das beantragende Unternehmen die Bedingungen für das Programm erfüllt. Das geht aus einem Rundschreiben an Banken und Sparkassen hervor, das dem IFM vorliegt.

Wegen der fehlenden Risikoprüfung ist das Ausfallrisiko dieser Kredite für den Staat höher als bei den bisherigen Förderkrediten. Die Bundesregierung hofft, dass die gewählten Zugangsvoraussetzungen ausreichen, um allzu große Verluste für den Staatshaushalt zu vermeiden.

Auch Private-Equity-Firmen sind dabei

 „Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden, die Ausfälle geringhalten soll und gleichzeitig praktikabel ist“, teilte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Kukies mit. Jedes Unternehmen, das gut durch die Krise komme und so Arbeitslosigkeit verhindere, entlaste den Staatshaushalt bei den Sozialausgaben. „Wenn wir die Programme so ausgestaltet hätten, dass die Hilfe an übermäßige Bedingungen gekoppelt ist, dann käme am Ende das Geld nicht dort an, wo es besonders gebraucht wird.“

Über das Instrument des Schnellkredits sollen Firmen einen 10-jährigen Kredit erhalten können, dessen Volumen bis zu einem Viertel des Jahresumsatzes 2019 betragen darf. Die Obergrenze für Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern beträgt dabei 500.000 Euro, bei größeren Firmen 800.000 Euro. Voraussetzung ist aber, dass die Unternehmen Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten steckten. Auch Firmen, an denen Private-Equity-Investoren beteiligt sind, können den Schnellkredit beantragen.

Die Banken erhalten für jeden Kreditantrag, den sie zusagen, ein Bearbeitungsentgelt von 1.000 Euro und danach eine Marge von 0,2% auf die Kreditsumme. Geht das Unternehmen pleite, müssen sie für die KfW möglichst viel von dem geschuldeten Geld eintreiben und werden mit 9% am Verwertungserlös beteiligt.

Der KfW-Schnellkredit ergänzt das Corona-Sonderprogramm der staatlichen Förderbank. Die Bundesregierung hofft, dass die Unternehmen wegen der vollständigen Staatshaftung und der entfallenden Risikoprüfung nun schneller an die Kredite gelangen als bei den Sonderkrediten, für die der Staat mit 80% bis 90% haftet.

Ein wichtiger Vorteil des Schnellkredits ist auch die Laufzeit von 10 Jahren. Die bisherigen KfW-Hilfskredite müssen bislang nach 5 Jahren zurückgezahlt werden, was selbst viele gesunde Firmen überfordert, wie Banken kritisieren.

Enormes Interesse bei den Unternehmen

Das Interesse ist groß, schon vor Ostern hatten viele Unternehmen bei ihren Banken vorgefühlt. Das beobachtet auch Marcus Thiel, der das Fördergeschäft der Deutschen Bank leitet. „Seit der KfW-Schnellkredit angekündigt wurde, sehen wir noch einmal eine wachsende Dynamik“, sagte der Förderexperte. „Wir rechnen damit, dass auf uns eine sehr, sehr große Nachfrage zukommt, sobald dieses Produkt dann tatsächlich zur Verfügung steht.“

Ab dem 15. April 2020 können Firmen zwar Anträge stellen, technisch wird die KfW aber nicht sofort in der Lage sein, die Anträge zu bearbeiten und zuzusagen. Das sei aber „spätestens“ ab dem 28. April 2020 der Fall, verspricht die Förderbank den Hausbanken. In Bankenkreisen heißt es, dass viele Kreditinstitute in Vorleistung gehen und ihren Kunden die Schnellkredite vorfinanzieren dürften. Ohne diese Vorleistung der Hausbanken würde sich eine Auszahlung also verzögern.

Der KfW-Schnellkredit ist nur dann mit anderen Coronahilfen kombinierbar, wenn diese nicht aus dem Corona-Beihilferahmen der EU-Kommission für die gleiche Maßnahme stammen. „Deshalb ist etwa der KfW-Schnellkredit nicht zeitgleich mit den KfW-Sonderprogrammen kombinierbar. Mit den Corona-Zuschüssen sind die Programme aber kombinierbar“, erklärte die Leiterin der Online-Akademie der KfW, Manuela Mohr.

Einen Rechtsanspruch auf Förderdarlehen gibt es nach Auskunft von Mohr nicht. „Aber wir gehen davon aus, dass die Hürden für eine Zustimmung der Hausbank gering sind, da die KfW 100% des Kreditrisikos übernimmt“, sagt sie. Dennoch sei die Hausbank im Rahmen der Antragstellung mit im Boot und leite den Kredit weiter.

Nicht jeder Betrieb qualifiziert sich

Karl-Heinz Stiegemann, Geschäftsführer des IFM stellt aber auch klar, dass nicht jedes Unternehmen den Schnellkredit erhalten wird. „Die Bundesregierung und die KfW haben klargemacht, dass die Kredite an Unternehmen zu vergeben sind, die vor der Coronakrise keine wirtschaftlichen oder strukturellen Probleme hatten“, betont er. „Wenn ein Unternehmen sich zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten befunden hat, ist es leider für jede Form von Förderkredit ausgeschlossen.“

Schon vor dem Schnellkredit hat u.a. die Deutsche Bank „deutlich mehr als 14.000 Kreditanfragen“ bekommen, wobei es nicht immer um Förderkredite ging. „Was die Bewilligungsquote anbelangt, schätze ich aus verlässlichen Quellen, dass zwei Drittel bis drei Viertel der Anträge positiv beschieden werden“, sagt Stiegemann. Bei den abgelehnten Fällen handle es sich häufig um Firmen, die die Kriterien der EU-Kommissionen, des Bundes und der KfW nicht erfüllen würden.

Bei anderen Banken schätzt man deshalb, dass rund 10% der Unternehmen auch bei den KfW-Schnellkrediten leer ausgehen, weil sie schon vor der Coronakrise in Schwierigkeiten steckten.

Auch ohne den Schnellkredit ist die Nachfrage nach den Förderdarlehen der KfW groß.

Bis zum 8. April 2020 gingen bei der staatlichen Förderbank 7.586 Anträge über 21,1 Milliarden Euro ein.

Das Gros der Summe, nämlich 17,4 Milliarden Euro, entfiel auf gerade einmal zwölf Anträge. Mittlerweile hat das Gesamtvolumen der Kleinanträge, die unter drei Millionen Euro Kreditsumme liegen, aber immerhin die Schwelle von 2 Milliarden Euro überschritten“, so Stiegemann weiter, der sich vor dem Hintergrund dieser Zahlen große Sorge um mittelständische Unternehmen macht.

Nach Hinweisen auf einen Betrugsverdacht hat das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung der Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe vorerst gestoppt. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium teilte am Donnerstag mit, es sei bereits am Dienstag nach Hinweisen auf Fakewebseiten Strafanzeige wegen Betrugs erstattet worden.

In Abstimmung mit dem Landeskriminalamt (LKA) sei am Mittwochabend der Stopp verfügt worden.

Demnach hatte das LKA festgestellt, dass die Betreiber der in Suchergebnissen im Internet prominent platzierten Fakewebseiten mit gefälschten Antragsformularen Daten abfischten und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften nutzten. Offenbar haben die Täter dann selbst falsche Anträge gestellt. „Skrupellose Betrüger“ versuchten, „von der Corona-Krise zu profitieren“, hieß es in einer Mitteilung.

Das Land habe daraufhin die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen werde die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.

Antragsteller werden um Geduld gebeten

Sowohl der Bund als auch das Land hatten direkte Zuschüsse für Unternehmen beschlossen, deren Geschäft angesichts der Corona-Pandemie leidet oder ganz ausfällt.

Betriebe mit bis zu fünf Angestellten können 9000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Mittelgroße Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können 25.000 Euro bekommen. In den vergangenen Wochen wurden bereits Hunderttausende Anträge in NRW bewilligt.

Kleinunternehmen und Selbstständige können dem Ministerium zufolge weiter die Soforthilfe beantragen. Es solle dafür aber ausschließlich die offizielle Internetseite genutzt werden – https://soforthilfe-corona.nrw.de.

Das Ministerium will zeitnah über die weitere Entwicklung informieren. Antragsteller, die auf ihre Überweisung warten, wurden um Geduld gebeten.

Quelle: Axel Springer SE 09.04.2020

Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose legt mit Datum vom 08.04.2020 ihre Analyse der Entwicklung der deutschen Wirtschaft und der Weltwirtschaft vor, die sie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt hat.

Sie enthält eine detaillierte Kurzfristprognose bis zum Jahr 2021 sowie eine mittelfristige Projektion der Wirtschaftsentwicklung bis zum Jahr 2024. In einem Schwerpunktthema setzen sich die Institute mit der Schwäche der deutschen Automobilindustrie auseinander.

Die Konjunktur in Deutschland bricht als Folge der Corona- Pandemie drastisch ein. Um die Infektionswelle abzubremsen, hat der Staat die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland stark eingeschränkt. Deshalb dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 4,2% schrumpfen.

Die Rezession hinterlässt deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt und im Staatshaushalt. In der Spitze wird die Arbeitslosenquote auf 5,9% und die Zahl der Kurzarbeiter auf 2,4 Millionen hochschnellen.

Die finanzpolitischen Stabilisierungsmaßnahmen führen in diesem Jahr zu einem Rekorddefizit im gesamtstaatlichen Haushalt von 159 Mrd. Euro.

Nach dem Shutdown wird sich die Konjunktur schrittweise erholen. Entsprechend fällt der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts im kommenden Jahr mit 5,8% kräftig aus. Mit dieser Prognose sind erhebliche Abwärtsrisiken verbunden, etwa, weil sich die Pandemie deutlich langsamer abschwächen lässt, oder weil das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivität schlechter gelingt als angenommen bzw. eine erneute Ansteckungswelle auslöst.

Insgesamt löst die Corona-Pandemie eine schwerwiegende Rezession in Deutschland aus. Die Beeinträchtigungen durch die Pandemie selbst dürften jedoch nach ein bis zwei Jahren überwunden sein. Deutschland bringt gute Voraussetzungen mit, den wirtschaftlichen Einbruch zu verkraften und mittelfristig wieder das wirtschaftliche Niveau, das sich ohne die Krise ergeben hätte, zu erreichen.

Die günstige fiskalische Ausgangssituation ermöglicht es dem Staat, weitgehende Maßnahmen zur Abfederung der kurzfristigen negativen Folgen für Unternehmen und private Haushalte zu ergreifen. Dennoch werden die gesamtwirtschaftlichen Einbußen mit individuell sehr unterschiedlichen Lasten verbunden sein, über deren finale Verteilung noch zu entscheiden sein wird.

Quelle: Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 08.04.2020

 

Nun haben sich auch die sogenannten Wirtschaftsweisen zu der wirtschaftlichen Entwicklung angesichts der Corona-Krise geäußert. In einem Sondergutachten mit dem Titel „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ definiert der Sachverständigenrat 3 verschiedene Szenarien für die möglichen Auswirkungen von COVID-19.

Lesen Sie hier alles über da​s Sondergutachten des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

 

 

Manche Unternehmer wagen sich im Zuge der Corona-Krise und der damit verbundenen Beantragung von Finanzhilfen zum ersten Mal auf das digitale Parkett, probieren Plattformen, ordern Kameras. Und sie reden Tacheles. Ihr Zorn gilt vor allem denen, die hinter den Kulissen die Krise noch verschärfen: einzelne Finanzbeamte, die auf Nachweisen beharren, obwohl sie gar nicht vorgelegt werden müssen; Hausbanken, die trotz Absicherung durch die KfW Risiken scheuen.

Einige Erfahrungsberichte von Unternehmern zu diesem Thema finden Sie hier

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Das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stößt bei Unternehmen auf großes Interesse. Laut dem Vorstandvorsitzendem Günther Bräunig wurden bereits rund 2500 Anträge im Volumen von 10,6 Milliarden Euro gestellt. „Wir rechnen mit weiter stark steigenden Zahlen“, sagte er. Für den kommenden Montag werde ein weiterer „großer Ansturm“ erwartet, weil dann die IT-Umsetzung soweit sei, dass Antrag und Abruf von Geld sofort möglich seien.

KfW-Vorständin Ingrid Hengster sagte, weil schon jetzt Anträge über rund zehn Milliarden vorlägen, werde das Gesamtvolumen sicherlich um die 50 Milliarden Euro erreichen. „Die 100 Milliarden stehen im Raum“, sagte Hengster. Bräunig wandte ein, im Moment sehe er nicht, dass diese Summe erreicht werden würde, aber es sei auch nicht auszuschließen. Aktuell erwartet die KfW, dass die Antragszahlen erst im Mai wieder abflauen.

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Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) äußerte sich bereits am 18.03 zur Corona Kriese. In dieser Stellungnahme wird von den Chefvolkswirten dargelegt, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Wirtschaft habe. Es wird ausdrücklich betont, dass die Maßnahmen der Bundesregierung dringend notwendig seien, um negative Zweitrundeneffekte zu begrenzen. Den kompletten Standpunkt der Chefvolkswirte können Sie hier nachlesen.

Vor kurzem gab auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Stellungnahme bezüglich Corona heraus. In dieser ermutigte Marija Kolak, Präsidentin des (BVR), ihre Kollegen und Mitarbeiter in dieser anspruchsvollen Zeit und sprach darüber hinaus ein Lob an diese aus. Weiterhin erläuterte Sie jedoch, dass Banken und Sparkassen nicht von der Aufsicht vorgegebener Anforderungen oder ihrer kaufmännischen Sorgfalt absehen sollten. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.