Thüringen

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigte an einen Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte schaffen.  Dieser Schirm soll neben Förderkrediten auch Zuschüsse für Kleinstunternehmer und Freiberufler beinhalten.  

Förderkredite 

Thüringer Aufbaubank 

Als Reaktion auf die Corona-Krise hat die Aufbaubank die Regularien des Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen angepasst. Konkrete Neuerungen sind hier die Erhöhung des maximalen Darlehensbetrag auf 2.000.000 EUR (zuvor 1.000.000 EUR) und die Erweiterung des Antragsteller*innenkreises und somit die Öffnung für die gesamte gewerbliche Wirtschaft einschl. Gastgewerbe, Messedienstleistung und Vertreter*innen wirtschaftsnaher freier Berufe. Für die Antragstellung der von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen gilt, dass alle Darlehensanträge im vereinfachten Antragsverfahren (bisher nur für Darlehensanträge bis 500.000 EUR möglich) gestellt werden können. Zur Antragstellung benötigt das Unternehmen eine Hausbankerklärung, ein Konzept, welches die aktuellen wirtschaftlichen Probleme nachvollziehbar darlegt, sowie den letzten Jahresabschluss und aktuelle Zahlen, welche beweisen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bereits in 2019 und den ersten Wochen des Jahres 2020 wesentlich verschlechtert haben. 

Bürgschaftsbank Thüringen 

Die Bürgschaftsbank Thüringen hat im Zuge der Corona-Krise die Bürgschaftshöhen aktuell deutlich angehoben. Konkret heißt dies, dass die Bürgschaftshöchstgrenze von 1.250.000 EUR auf 2.500.000 EUR angehoben wurde. Bei einem Verbürgungsgrad von 80% führt dies zu einem Kreditvolumen von 3,125 Mio. EUR 

Bei der BBT express Bürgschaft wird der Bürgschaftshöchstbetrag wird von 120.000,- EUR auf 250.000,- EUR erhöht. Der Verbürgungsgrad wird von 70% auf 80% erhöht. Dies führt zu einem Kreditvolumen von 312.500,- EUR. Die Anforderungen wurden erleichtert und an die aktuelle Situation angepasst. Die Bürgschaftsbank Thüringen trifft bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Entscheidung innerhalb eines Bankarbeitstages. 

Direkte Zuschüsse 

Direkte Zuschüsse werden Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch Freiberufler unbürokratisch und schnell eine Entschädigung in Form eines einmaligen, direkten Zuschusses ermöglicht. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)

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