Hamburg

Der Wirtschaftssenator Michael Westhagemann, der Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und der Kultursenator Dr. Carsten Brosda haben am 19.03.2020 den „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt. 

Die finanzielle Unterstützung aus diesem Programm richten sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Freiberufler sowie private Betreiber kultureller Einrichtungen. 

Förderkredite   

Hamburgische Investitions- und Förderbank 

Die Hamburgische Investitionsbank- und Förderbank (IFB Hamburg) gab bekannt, dass sie die 3 Programme des Hamburgischen Schutzschirms, welcher am 21.03.2020 vom Hamburger Senat beschlossen wurde, bereitstellen werde. Der Beschluss umfasst folgende drei Förderprogramme:

Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS):

Die HCS stellen unbürokratische Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, welche durch die Auswirkungen von Corona geschädigt wurden, dar. (genauere Infos. s.u.)

 

Der Hamburger-Kredit Liquidität (HKL):

Der HKL umfasst Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 0.25 Mio. Euro für kleine und mittelständige Unternehmen. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass Unternehmen für die Beanspruchung durch durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind und keine anderen Ursachen Grund für das Rettungsdarlehen darstellen.

 

Die IFB Förderkredite Kultur und Sport:

Dieses Programm unterstützt Kulturinstitutionen und Sportvereine, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Es werden Rettungsdarlehen in Höhe von bis zu 150 TEUR ausgestellt.

 

Einen Antrag können Sie auf der Seite der IFB Hamburg stellen, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind:

  • Eine Zusammenstellung von aussagekräftigen Unterlagen zum Beleg, dass sich Ihr Unternehmen vor der Corona-COVID-19 Krise nicht in Schwierigkeiten befunden hat. Am besten entsprechende BWA und/oder Jahresabschlüsse, insb. zum 31.12.2019.
  • Kurze Beschreibung, inwieweit Sie mit Ihrer Unternehmung von der Corona-COVID-19 Krise betroffen sind.
  • Abschätzung Ihres Liquiditätsbedarfs zur Deckung von laufenden Fixkosten über die nächsten drei Monate (bis Ende Juni)

Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg 

Die Bürgschaftsbank hat den maximalen Betrag für Ausfallbürgschaften auf EUR 2,5 Mio. erhöht. Diese Bürgschaften können genutzt werden, um Kredite Ihrer Hausbank abzusichern. Diese Bürgschaften können bis zu 80% des Kreditbetrags besichern. Des Weiteren werden Bürgschaftsanfragen bis EUR 250.000 in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und innerhalb von 72 Stunden entschieden. 

Voraussetzungen: Die BG Hamburg weist darauf hin, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse anhand einer Bilanz oder BWA für das Kalenderjahr 2019 nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus dürfen keine Zins- oder Tilgungsrückstände bestehen, die schon vor der Corona-Krise bestanden.    

Direkte Zuschüsse 

Durch den „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ sollen direkte Zuschüsse wie folgt ermöglicht werden: 

Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.

Höhe der Soforthilfe in Hamburg:

    • 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
    • 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
    • 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
    • 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)

Rückzahlung: Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden.

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