Bayern

Förderkredite

LfA Förderbank Bayern 

Die LfA Förderbank Bayern bietet ein gefördertes Darlehen i.H.v. maximal 10.000.000 EUR pro Vorhaben an. Hinzu kommen Akutkredite zur Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten  i.H.v. maximal 2.000.000 EUR. Eine auf 80% erhöhte Haftungsfreistellung für Darlehen bis maximal 4.000.000 EUR wurde im Zuge der Corona-Thematik ermöglicht. Bei höheren Darlehensbeträgen ist auch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich, dafür wird eine zusätzliche Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern angeboten.  

Zur Vereinfachung der Prozesse wurde ein schnelleres Beantragungs– und Bearbeitungsverfahren für Haftungsfreistellungen bis 500.00 Euro eingeführt.  

Mit den Förderkredite in Bayern werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe finanziert. ACHTUNG: Entgegen dem oben genannten stehen für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung (nicht der LfA oder Staatsbürgschaften). 

Bürgschaftsbank Bayern GmbH 

Die Bürgschaftsbank Bayern gewährt anteilige Bürgschaften für alle Förderdarlehen > 4 Mio. Euro, sowie alle Bürgschaften für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe (auch wenn Darlehen < 4 Mio. Euro). Die Bürgschaftsbank erhöht die Bürgschafts-Obergrenze von bisher 1,25 Mio. Euro auf künftig 2,50 Mio. Euro. Zusätzlich erfolgt eine Anhebung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittelfinanzierungen auf maximal 80 % (bisher 70 %). 

Zuschüsse  

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

    • Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
    • Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
    • Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Höhe der Soforthilfe in Bayern:

      • Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
      • Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
      • Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
      • Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.

Bei akutem Bedarf erreichen Sie uns unter der

Telefonnummer +49 30 2579 7909
oder per E-Mail
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