Baden Württemberg

Die Landesregierung um Ministerpräsident Kretschmann hat Unterstützungen i.H.v. bis zu 6.200.000.000 EUR angekündigt. Anträge auf Fördergelder sind seit dem 25.03.2020 möglich.   

Förderkredite 

L-Bank 

Die L-Bank bietet im Zuge der Corona-Krise einen Liquiditätskredit an, welcher bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank verbunden werden kann und dazu geeignet ist, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Fall einer (vorzeitigen) Krisenbewältigung ist die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kostenfrei möglich. Die Höhe des Liquiditätskredits ist im Regelfall auf maximal 5.000.000 EUR begrenzt.

Bürgschaftsbank 

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kann (wie auch die L-Bank) Bürgschaften i.H.v. bis zu 80% des Kreditrisikos übernehmen. Die Unterteilung zwischen L-Bank und Bürgschaftsbank ist in Baden-Württemberg so geregelt, dass die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Bürgschaften bis 2.500.000 EUR vergibt. Die  L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2.500.000 und bis 5.000.000 EUR. Für Bürgschaften größer 5.000.000 EUR bedarf es einer Landesbürgschaft. Diese wird dann von der L-Bank abgewickelt. 

Zuschüsse 

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

    • Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
    • Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
    • Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:

      • 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
      • 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
      • 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückerstattet werden.

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